Berufsbezogene Nachsorge

Der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ist nach einer stationären Rehabilitation in einer Suchtfachklinik enorm wichtig, unabhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis schon besteht oder noch nicht. Häufig ist nach einer stationären Therapie ein Wiedereingliederungsmanagement angedacht, in anderen Fällen nicht notwendig. Die jeweilige Situation des Klienten bedarf eines individuellen Vorgehens und Ziel is die dauerhafte Integration in die Arbeitswelt.

Betroffene, die eine Kostenzusage für die Nachsorge BISS erhalten, werden

  • in der Erhaltung ihrer Arbeitsmotivation
  • in ihrer Fähigkeit Stress zu bewältigen
  • in der Erarbeitung eines Fähigkeits- und Fertigkeitsprofils
  • in der Suche nach Ausbildung und Arbeit
  • im Sinne einer ausbildungs- oder arbeitsbegleitenden Maßnahme (z.B. Konflikte am Arbeitsplatz mit Mitarbeitern oder Vorgesetzten, Suche nach Unterstützung in fachlichen Fragen
  • Verarbeitung kränkender Erfahrungen in der Arbeitsbiographie

unterstützt.

Wir nutzen dabei unsere Vernetzung mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Bildungsträgern und den Betrieben.